Verhalten bei Verkehrskontrollen wegen Alkohol oder Drogen



Selbstverständlich sind Sie auch im Fall einer Verkehrskontrolle nicht zu weitergehenden Aussagen verpflichtet. Insbesondere müssen Sie keinerlei Angaben zu Art und Menge der konsumierten Getränke bzw. Betäubungsmittel machen. Unterziehen Sie sich auch nicht den ebenfalls freiwilligen Tests zur Fahrtüchtigkeit (Finger-Finger- oder Finger-Nase-Test). Solche Tests können Sie nur belasten, aber nicht entlasten.